AGBs und Teilnahmebedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Anett Sprau.

Teilnahmebedingungen

Mit dem Absenden des Anmeldeformulars erklären sie sich mit folgenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen einverstanden:

Ihre Online-Anmeldung ist verbindlich.

Wenn Sie online einen Kurs gebucht haben, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb

von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss

und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in

Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Danach wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- €

erhoben. Bei Stornierung bis 8 Wochen vor Beginn des Kurses wird die Teilnahmegebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet. Bei einem Rücktritt im Anschluss an diese Frist

wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Sie haben das Recht, eine Ersatzteilnehmerin zu stellen, weitere Rechtsansprüche sind ausgeschlossen. Falls eine Teilnehmerin nachrücken und ihren Platz übernehmen kann, erhalten sie ihre

Teilnahmegebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr zurück.

Einzeln nicht wahrgenommene oder mit der Aufzeichnung nicht nachgeholte Einheiten

ziehe ich von der Kaution in Höhe der Hebammen Privatgebührenverordnung Bayern ab.

Sollte der Kurs von der Kursleitung aus organisatorischen oder wichtigen privaten Gründen abgesagt werden, wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe erstattet, weitere Rechtsansprüche sind ausgeschlossen.

Kostenübernahme

Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe

nach $134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen

Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen

gelten Höchstgrenzen, aber deren Erreichen die Hebamme rechtzeitig aufklären wird.

Eigenanteil

Nehme ich vereinbarte Termine nicht wahr, werde ich diese spätestens 24 Stunden vorher absagen. Andernfalls stellt mir die Hebamme eine private Rechnung mit einem Ausfallhonorar in Höhe von 30 Euro pro angefangene geplante Stunde.

In folgenden Fallen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher als Selbstzahler privat in Höhe der Hebammen Privatgebührenverordnung Bayern (2-facher Satz) in Rechnung gestellt

  • Falls keine gültige Mitgliedschaft der von der angegebenen Krankenkasse festgestellt werden kann.
  • Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden.

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vetragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlich veranlassten Leistungen.

Datenschutz und Schweigepflicht

Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Patienten wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde.

Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist.

Die Datenwerden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

  • Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
  • Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.

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